Vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt von mir. Sie wünscht sich explizit ein Buch zum Thema Baby, sie freut sich sehr drauf und das ist ja nun kein allzu schlechtes Zeichen ;)
Hallo zusammen, da mir vor einigen Wochen das gleiche passiert ist, würde ich gerne auch noch meinen “Senf“ dazu geben, auch wenn die Frage schon sehr lange her ist. Aber vielleicht hilft es ja jemanden der zukünftigen ein ähnliches Problem hat. Vorab: soweit ich weiß (keine Garantie!) hat sich die so genannte Krankengeldfalle inzwischen etwas gelockert, so dass man nicht mehr am letzten Tag der Krankmeldung, sondern am Tag danach noch zum Arzt gehen kann. So ist es mir zumindest gesagt worden. Die Krankenkasse hat natürlich , wenn eine Lücke entstanden ist, recht, wenn das Krankengeld gestrichen wird. Bei mir war es leider so, da mein Arzt mir am ersten Tag keinen Termin geben konnte und ich mich auf die Aussage der Praxis verlassen habe, dass dies kein Problem sei. Auch mein Krankengeld wurde dann abgelehnt, und ich musste mich beim Jobcenter melden (hingegen einiger anderer Kommentare im Internet kann man sich tatsächlich im Jobcenter für das ALG2 anmelden, so lang zu erwarten ist, dass die Erkrankung in weniger als sechs Monaten heilt). Für alle anderen Fälle , also bei schweren und langwierigen Erkrankungen, müsste man sich dann beim Sozialamt melden und einen Antrag nach SGB12 Grundsicherung stellen. Ich kann nur jedem raten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und gegen die Ablehnung in Widerspruch zu gehen, falls die Lücke begründet (!) entstanden ist. Mir wurde im Nachhinein doch noch mein Krankengeld weiterhin gezahlt. Dass dann bereits gezahlte ALG2 musste ich natürlich zurückzahlen, aber das ist ja auch klar ;-) Ich war auf jeden Fall unglaublich erleichtert und bin froh, dass ich einen ordentlichen Widerspruch geschrieben habe, so habe ich dann mein Krankengeld doch noch bekommen. Natürlich funktioniert das nicht in jedem Fall und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Trotzdem, wie man an meinem Fall sieht, einen Versuch ist es wert und auch eine Krankenkasse kann sich mal kulant zeigen. Besonders empfehlen möchte ich die unabhängige Patientenberatung, wo man mir wirklich sehr ausführlich und freundlich geholfen hat, den Widerspruch zu formulieren und mir alles genau erklärt hat. Ohne dieses Telefonat hätte ich wahrscheinlich den Kopf in den Sand gesteckt, den Widerspruch gar nicht erst formuliert und hätte damals weiterhin eine ALG2 beziehen müssen. Wenn also ein Bescheid kommt informiert euch ausführlich, meldet euch aber zur Sicherheit immer beim Jobcenter beziehungsweise bei langwierigen Erkrankungen im Sozialamt. Falls man das nicht tut und der Widerspruch wird dann von der Krankenkasse abgelehnt, war man für den gegebenen Monat nicht krankenversichert und müsste dies aus eigener Tasche zahlen. Das wäre sicherlich neben den Lebenshaltungskosten, für die dann auch niemand aufkommt, besonders blöd.