Vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt von mir. Sie wünscht sich explizit ein Buch zum Thema Baby, sie freut sich sehr drauf und das ist ja nun kein allzu schlechtes Zeichen ;)

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Krankenkasse verweigert weitere Zahlung von Krankengeld, was tun?

Ich möchte kurz meine Situation beschreiben:

Seit Ende April 2014 bin ich arbeitsunfähig, zu Ende Juni wurde mir zudem vom Arbeitgeber gekündigt (wie allen anderen Mitarbeitern auch). Seit Mitte Juni habe ich Krankengeld von der Krankenkasse bezogen.

Dieses wird ja immer über einen sogenannten "Auszahlungsschein", der auch vom Arzt gegengezeichnet wird, monatlich ausgezahlt.

Ich war zuletzt bis zu, 14. Juli krankgeschrieben, wollte dann eigentlich am 15. Juli die Ärztin wieder aufsuchen, was für mich aufgrund starker Schmerzen bei jeglicher Bewegung nicht möglich war. Also war ich am 16. Juli wieder dort, diese schrieb mich bis Mitte August krank, vermerkte auf der Krankschreibung, daß der Zustand der Arbeitsunfähigkeit seit Ende April vorläge.

Einige Tage später war ich noch einmal mit dem sog. "Auszahlungsschein" für das Krankengeld dort, reichte diesen dann zusammen mit der Krankschreibung persönlich bei der Krankenkasse ein.

Nun erhielt ich einen Anruf von der Krankenkasse: Das Krankengeld würde mir nicht weiter gezahlt werden, da es eine Unterbrechung gäbe. Ich hätte gleich am 15. Juli wieder beim Arzt erscheinen müssen, so sei meine beitragsfreie Krankenversicherung (durch Arbeitslosigkeit und Krankengeldbezug) erloschen und somit auch die Krankengeldzahlung.

Meine Krankheit besteht nach wie vor, eine Unterbrechung hat es hier auch nicht gegeben; dies hat ja der Arzt auf der Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem "Auszahlungsschein" bestätigt.

Welche Möglichkeiten habe ich nun, doch noch die Weiterbewilligung des Krankengeldes zu erlangen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Hallo zusammen, da mir vor einigen Wochen das gleiche passiert ist, würde ich gerne auch noch meinen “Senf“ dazu geben, auch wenn die Frage schon sehr lange her ist. Aber vielleicht hilft es ja jemanden der zukünftigen ein ähnliches Problem hat. Vorab: soweit ich weiß (keine Garantie!) hat sich die so genannte Krankengeldfalle inzwischen etwas gelockert, so dass man nicht mehr am letzten Tag der Krankmeldung, sondern am Tag danach noch zum Arzt gehen kann. So ist es mir zumindest gesagt worden. Die Krankenkasse hat natürlich , wenn eine Lücke entstanden ist, recht, wenn das Krankengeld gestrichen wird. Bei mir war es leider so, da mein Arzt mir am ersten Tag keinen Termin geben konnte und ich mich auf die Aussage der Praxis verlassen habe, dass dies kein Problem sei. Auch mein Krankengeld wurde dann abgelehnt, und ich musste mich beim Jobcenter melden (hingegen einiger anderer Kommentare im Internet kann man sich tatsächlich im Jobcenter für das ALG2 anmelden, so lang zu erwarten ist, dass die Erkrankung in weniger als sechs Monaten heilt). Für alle anderen Fälle , also bei schweren und langwierigen Erkrankungen, müsste man sich dann beim Sozialamt melden und einen Antrag nach SGB12 Grundsicherung stellen. Ich kann nur jedem raten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und gegen die Ablehnung in Widerspruch zu gehen, falls die Lücke begründet (!) entstanden ist. Mir wurde im Nachhinein doch noch mein Krankengeld weiterhin gezahlt. Dass dann bereits gezahlte ALG2 musste ich natürlich zurückzahlen, aber das ist ja auch klar ;-) Ich war auf jeden Fall unglaublich erleichtert und bin froh, dass ich einen ordentlichen Widerspruch geschrieben habe, so habe ich dann mein Krankengeld doch noch bekommen. Natürlich funktioniert das nicht in jedem Fall und hängt von sehr vielen Faktoren ab. Trotzdem, wie man an meinem Fall sieht, einen Versuch ist es wert und auch eine Krankenkasse kann sich mal kulant zeigen. Besonders empfehlen möchte ich die unabhängige Patientenberatung, wo man mir wirklich sehr ausführlich und freundlich geholfen hat, den Widerspruch zu formulieren und mir alles genau erklärt hat. Ohne dieses Telefonat hätte ich wahrscheinlich den Kopf in den Sand gesteckt, den Widerspruch gar nicht erst formuliert und hätte damals weiterhin eine ALG2 beziehen müssen. Wenn also ein Bescheid kommt informiert euch ausführlich, meldet euch aber zur Sicherheit immer beim Jobcenter beziehungsweise bei langwierigen Erkrankungen im Sozialamt. Falls man das nicht tut und der Widerspruch wird dann von der Krankenkasse abgelehnt, war man für den gegebenen Monat nicht krankenversichert und müsste dies aus eigener Tasche zahlen. Das wäre sicherlich neben den Lebenshaltungskosten, für die dann auch niemand aufkommt, besonders blöd.

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