Hallo,
seit August bin ich Buenos Aires und mache ein Auslandssemester.
In Deutschland wohne ich im Haus meiner Eltern, das ich zur WG gemacht habe. Meine Eltern sind vor Jahren ausgezogen.
Bis August waren vier Zimmer untervermietet und seit August auch das Zimmer, in dem ich gewohnt habe. Die Untermietverträge sind befristet und laufen jeweils drei Monate und verlängern sich automatisch, wenn nicht eine der beiden Seiten ein Monat vor Ablauf des Vertrags kündigt.
Ursprünglich wollte ich noch ein Semester in Argentinien bleiben, jetzt hat sich jedoch ergeben, dass ich schon zu diesem Semester wieder in Heidelberg sein muss. Da alle Zimmer belegt sind, muss ich einem Mitbewohner kündigen, da ich sonst nirgends wohnen kann,
Der Untermietvertrag einer Mitbewohnerin, mit der sich alle anderen Mitbewohner nicht gut verstehen, läuft am 9. April ab. Damit sich ihr Untermietvertrag nicht automatisch verlängert und nachdem ich mit ihr telefoniert habe, hat ein Mitbewohner ihr heute ein von mir unterschriebenes Kündigungsschreiben überreicht, das ihr zum 9. April kündigt. Sie wollte die Kündigung nicht mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis nehmen und hat sich anscheinend mit ihrem Anwalt in Verbindung gesetzt.
Muss sie, wie es im Untermietvertrag geregelt ist, zum 9. April ausziehen, da sich der Untermietvertrag nicht verlängert?
Vielen Dank für Antworten!
Gruß