Ist meine Stellungnahme zur Wahlrechtsreform gut und ergibt sie so komplett Sinn?
Stellungnahme
2023 verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition die Wahlrechtsreform, welche während der Bundestagswahl 2025 erstmals zur Anwendung kommen wird. Ich bin für die Wahlrechtsreform, weil ich denke, dass Maßnahmen wie die Zweitstimmendeckung, das Entfallen der Überhang- und Ausgleichsmandate, sowie die Beschränkung der Sitze im Bundestag dazu beitragen werden, unseren Wahlapperat gerechter und effizienter zu gestalten.
Um ein gutes Verständnis der Vorteile der Reform des deutschen Wahlrechts zu haben, sollte man eine grundsätzliche Idee des Schemas der Bundestagswahl in Deutschland haben. Das in Deutschland angewendete Prinzip ist die sogenannte Personalisierte Verhältniswahl. Dabei verfügen Wählerinnen und Wähler über Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme können die Wähler für einen Direktkandidaten einer Partei bzw. einen parteilosen Kandidaten ihres Wahlkreises stimmen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen innerhalb seines Wahlkreises wird dann abgeordneter im Bundestag. Mit der Zweitstimme der Wählerinnen und Wähler wir die prozentuale parteiliche Zusammensetzung des Parlaments bestimmt. Allerdings kam es in der Vergangenheit oft zu Problemen bei der Proportionalität, dem Verhältnis von Erst-zu Zweitstimmen, welche der Grund für Überhang- und Ausgleichsmandate sind. Wenn Parteien mehr Direktmandate gewinnen, als ihnen nach ihrem Zweitstimmenanteil tatsächlich zustehen würde, durften sie diese Überhangmandate in der Vergangenheit behalten, was eine ungerechte Verzerrung der Wählerstimmen zur Folge hatte. Gleichzeitig erhielten andere Parteien im gleichen Schritt Ausgleichsmandate, um die Proportionalität der Sitzverteilung der Direktkandidaten zur Zweitstimmenverteilung im Bundestag wiederherzustellen. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung als Maßnahme innerhalb der Wahlrechtsreform hat diese Mühe nun ein Ende. Mit der Zweitstimmendeckung ziehen nur die Direktkandidaten ins Parlament ein, die auch durch das Ergebnis der Zweitstimmen ihrer Partei gedeckt sind, während die Direktkandidaten mit dem geringsten Stimmanteil entfallen. So wird sichergestellt, dass keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Außerdem wird so für eine proportionale und damit gerechte Repräsentation gesorgt, weil so die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis exakt entspricht und alle Stimmen, egal ob Erst- oder Zweitstimme, auf Bundesebene gleichstark gewichtet werden, was das Prinzip der Wahlgleichheit stärkt.
Außerdem sieht die Wahlrechtsreform eine gesetzliche Beschränkung der abgeordneten auf maximal 630 vor. Mit aktuell über 700 Abgeordneten ist der deutsche Bundestag das zweitgrößten Parlament der Welt. Aufgrund dieser Entwicklung, kam es in den vergangen Jahren zu extremen Kosten für den Steuerzahler, sowie starken Einbußen beim Thema Effizienz. Durch die hohe Zahl an Parlamentariern waren Arbeits- und Handlungsfähigkeit vermehrt eingeschränkt. Außerdem kam es regelmäßig zu langwierigen rechtlichen Nachverhandlungen aufgrund von Auseinandersetzungen um Mandate, welche ihrerseits Kosten und Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Änderung werden zukünftig die Kosten sinken. Gleichzeitig werden demokratische und bürokratische Prozesse aufgrund der geringeren Anzahl an Abgeordneten vereinfacht, was den Bundestag in Zukunft effizienter machen wird.
Insgesamt schätze ich die Wahlrechtsreform als eine positive Maßnahme ein. Sie sieht entscheidene Änderungen vor allem im Verhältnis von Erst-und Zweitstimme zueinander und in der Größe des Bundestags vor, was unser Wahlsystem und somit den Bundestag zukünftig deutlich effizienter und gerechter machen wird. Kritik, welche vor allem von CSU und der Partei DIE LINKE bezüglich dem Plan die 5-Prozent Sperrklausel abzuschaffen ist hinfällig geworden, da dieser Teil der Wahlrechtsreform 2024 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig eingestuft wurde. Somit steht der Wahlrechtsreform zur Bundestagswahl 2025 nichts mehr im Wege!