mein Widerspruch wurde an ein Widerspruchausschuss weitergeleitet.

sobald dieser endschieden hat, werden ich über das Ergebnis informiert.

ich hatte mit der unabhängige Patientenberatung noch mal telefoniert

es ist sehr komplex die ganze Sachlage

ich habe ein Termin bei VDK am 20 kommenden Monat.

dann sehe ich weiter.

Die Erklärung von der Unabhängigen Patientenberatung ist nicht grade einfach zu verstehen, wenn man sich mit der Materie sonst sich nicht befasst muss ich sagen :/

Danke auf jeden fall für deine Information

ich halte dich auf den laufenden

sobald ich info erhalte

Lg chris

 

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die agentur hat mir grade diese email geschrieben

ich bin seit den 28.11.2019 bis 02.01.2020 krankgeschrieben .

Sehr geehrter Herr W

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Mitteilung wurde abschließend bearbeitet.

Hinweise:

• Verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit, ist umgehend eine Folgebescheinigung zuzusenden.

• Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, ist eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag der Genesung erforderlich. Sollte die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Genesung nicht dienstbereit sein (z.B. Wochenende oder Feiertag), empfehle ich Ihnen, zur Vermeidung von Nachteilen, am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit vorzusprechen.

Nähere Informationen finden Sie auch im Merkblatt für Arbeitslose unter dem Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“. Sie können sich das Merkblatt unter www.arbeitsagentur.de/download-center herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

also muss ich mich doch arbeitslos melden wenn es 6 wochen sind wie ich es verstehe .

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habe meine lohnsteuer vor ein monat schon erhalten .danke schön erst mal :) habe mich bei mein DGB schlau gemacht !wenn ich in arbeitslos bin in der zeit und nicht beschäftig bin kann ich das geld auch behalten wer ich jetzt in meiner arbeitslosigkeit wider in arbeit 09 und wider noch mal arbeitslos geworden müßte ich es zum teil zurückzahlen da ich aber für 09 zuviel steuer entrichten worden ist steht es mich auch zu und nicht das amt denn es ist ja meine geld was ich zu viel gezahlt habe,aber ich werde ja sehen denn ich muß jetzt weiterhin noch mal harz 4 beantrage und da steht auch in den antrag drin ob ich steuernachzahlungen oder sonst welchiger zahlung erhalten habe,habe mit angegben .werde ja sehen aber selbst das amt meint ich würde es behalten können ,wenn du magst halte ich dich auf den laufenden ob ich recht habe oder ob ich doch zahlen muß,schauen wir mal.schöne woche noch

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