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caitlyyn

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caitlyyn
22.04.2015, 14:57
Verdienstbescheinigung für Elterngeld

Hallo zusammen,

wenn mein Arbeitgeber die Verdienstbescheinigung für das Elterngeld ausfüllen muss und ich hatte ausgerechnet am 31.3.15 den ersten Tag der Mutterschutzfrist,wie wird dann gerechnet? Zählt der März 15 mit; sprich die Bescheinigung muss über April 14-März 15 ausgestellt werden oder fällt der März 15 wegen diesem einen Tag Mutterschutzfrist raus und der Arbeitgeber muss von März 14-Feb 15 bescheinigen? Die Elterngeldstelle erreiche ich heute leider nicht mehr, deswegen vielleicht weiss es ja hier einer?!

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Antwort
von caitlyyn
23.04.2015, 08:51

Also es ist tatsächlich so dass der Monat in dem die Mutterschutzfrist beginnt und sei es auch nur für einen einzigen Tag für den Bemessungszeitraum rausfällt...falls sich noch jemand fragen sollte.

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