im Osten Deutschlands. Ich habe mehrere Häuser saniert und noch zwei Häuser unsaniert stehen. Eines verkaufe ich: Crimmitschau, Petersstraße 39, Flachdach 2009 komplett verblecht (18.000 €), innen leider marode, hat ca. 600 qm Wohnfläche, würde es um 60.000 € abgeben. Das Haus kann m.E. unter Denkmalschutz gestellt werden, wenn man will. Dann hat man Denkmal AfA, denn es ist eine schmucke Fassade. Es ist auch als Altenwohanlage gut geeignet, da im Hof Platz für einen Fahrstuhlanbau ist. Kontakt: heike_winkler62@gmx.de

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aus meiner Sicht fällt Grunderwerbsteuer gar nicht an, da man aus gerader Linie (Ehefrau) erwibt. Denn auch bei einer Zwangsversteigerung ist das Ehepaar / die Ehefrau auf Blatt 1 des Grundbuchs ja als Eigentümer eingetragen.

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wende Dich an einen Gutachter/ Sachverständigen, z.B. www.verdienstausfallschaden.de und lass Deinen Schaden berechnen, diesen forderst Du von der gegnerischen Versicherung. Die Kosten des Gutachtens hat die gegnerische Versicherung als schadenbedingte Aufwendungen zu erstatten. Wenn Du selbst keinen Anwalt kennst, der Sachverständige kennt sicher einen.

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