Soweit mir bekannt ist gibt es da eine Ausführliche Antwort unter Google LGF 07/2013 Umgang mit Asbest in Kleingärten! ZU hinterfragen wäre da auch inwieweit der Gartenverantwortliche grob fahrlässig gehandelt hat dir so eine Laube zu verpachten! Und sollte er seine Gartenlauben in der Anlage auch noch bewerben mit dem Slogan " bevorzugt kinderfreundliche junge Familien", dann würde ich sofort eine Anzeige erstatten, oder um Rückabwicklung bzw kostenlose Beseitigung des Giftmülls bestehen !

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Nochmal einige Fotos !

Hoffentlich funktioniert es....

Wie gesagt, die Angelegenheit ist eindeutig geklärt !

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Die Angelegenheit ist geklärt, daß heißt es war ein öffentlich vereidigter Gerichtssachverständiger in der Wohnung und hat eindeutig bestehende Baumängel am Haus festgestellt! In der folgenden gerichtlichen Verhandlung wird alles notwendige vorgetragen und hoffentlich ein vernünftiges Urteil gesprochen!

Danke für Euer Interesse!

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Bitte noch mal um die Beantwortung der gestellten Frage, wie der in der Anlage vorhanden Schimmel, oder Pilz genau heißt?

Danke

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