Ab wann gilt eine Vorfahrt als "genommen"?
Wer kennt das nicht... man fährt innerorts mit seinen 55 Km/h und nichts ahnend "drängelt" sich noch schnell einer aus seiner Hofeinfahrt / Seitenstraße auf die Straße. Manchmal kann man ohne Verzögerung weiter fahren, aber manchmal muss man vom Gas gehen oder sogar mehr oder weniger stark bremsen. Vergleichbare Situation wenn gerade über eine Kreuzung fährt und ein Linksabbieger will noch schnell vor her flitzen.
Also wann kann man sagen, der Fahren hat mir die Vorfahrt genommen?
Gibt es da einen definierten rechtlichen Bereich o. Ä.?
LG