Hallo zusammen,
wir ziehen aus unserer Mietwohnung aus.
Wir leben in der Wohnung seit März 2008 (in NRW).
Laut Mietvertag ist folgendes vereinbart:
" §11 Schönheitsreparaturen durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen Schönheitsreparaturen durchzuführern,........
Sofern nicht anderes erforderlich sind folgende Zeitrüme einzuhalten:
Küche, Bäder und Dusche alle drei Jahre.
Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre.
Andere Nebenräume (z.B. Keller, Balkon/ Logien) alle sieben Jahre.
Die Schönheitsreparturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind die alten Tapeten zu entfernen."
"§29
sonstiger Vereinbarungen
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Tapeten zu entfernen, Heikörper und Fenster von innen zu streichen."
Die sonstigen Vereinbarungen wurden handschriftlich in den Mietvertrag hinzu gefügt.
Als wir die Wohnung bezogen haben, ware sämtliche Tapeten bereits vorhanden.
Es wurde kein Übergabeprotokoll für den Einzug erstellt.
Müssen wirvon den Aufforderungen Schönheitsreparaturen, so wie Tapen abreißen und Heizkörperstreichen nachkommen?
Vielen lieben Dank schon mal.