Laut des Mietlexikons (mietlexikon.de) heißt es, dass der Mieter Tapeten nicht abreißen muss, auch wenn das im Mietvertrag steht. Egal ob wir tapeziert haben oder der Vormieter.

Im Mietvertrag steht nur:

"§23 Beendigung des Mietverhältnisses Die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben."

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