Folgender Fall liegt vor: Käufer und Verkäufer haben sich über WhatsApp über eine Reservierung des Autos inklusive Kaufpreis und Kaufzeitpunkt geeinigt, aber kein unterschriebener Kaufvertrag liegt vor. Da der Käufer aber schon fast mit Belästigung anfing (zB. Mehrfache Anrufe und Nachrichten an Feiertagen) sagte der Verkäufer ab. Hinzu muss erwähnt werden das der Käufer ein Kaufmann ist und der Verkäufer eine Privatperson. Nun droht der Käufer zu einem Anwalt zu gehen um zu klagen, da der Verkäufer nichtmehr mit dem Käufer handeln möchte aufgrund der Sachen die vorgefallen sind (zB. Erpressung: "Entweder sie verkaufen mir das Auto oder ich gehe zum Anwalt"). Der Käufer beklagt das er schon für das Auto neuen Reifen gekauft habe. Wie genau ist es hier rechtlich zu betrachten? Kann der Käufer Schadensersatz geltend machen? Gilt in diesem Fall das HGB oder das BGB?