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habe grad das hier noch raus gelesen aus dem ersten Arbeitsvertrag: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Vertragszeitraum hinaus ausgeschlossen ist. § 625 BGB findet keine Anwendung."
Beim zweiten "Nachtrag zum Arbeitsvertrag" gilt das dann auch?