Antwort
bei Kurzarbeit zahlt das Arbeitamt 60 % und der Rest der Arbeitgeber bis 90 %
bei Kurzarbeit zahlt das Arbeitamt 60 % und der Rest der Arbeitgeber bis 90 %
es geht darum das ich in kurzarbeit gehe und das Geld vom Nebenjob angerechnet wird.