also ich fasse es nochmal zusammen, nicht das ich was falsch verstanden habe. der selbstbehalt ist und bleibt 950 euro. unser gemeinsames kind wird in die berechnung mit einfließen bei der unterhaltszahlung.
ich dachte immer das kinder die im haushalt mitleben irgendwie angerechnet werden, aber ich habe mir das eben auch einmal durchgelesen im internet. es ist dann aber so, wenn ich arbeite, sowie der kleine mit 3 im der kita ist, dann wird der selbstbehalt verringert. da ich als krankenschwester mehr verdiene als 650 euro.
jetzt habe ich noch eine frage, und zwar macht es sinn, bei den ganzen schulden, von meinem verlobten eine gütertrennung zu beantragen??
und eine frage noch zu dem umgangsrecht. ich schreibe das alles hier weil die ex frau von meinem mann uns immer wieder droht in zu verklagen und zwar wurde vor 2 jahren das besuchsrecht vor gericht geklärt. also das mein verlobter die kinder jedes 2 wochenende hat. dann wollten die kinder das nicht mehr. und mein verlobter hat das so hingenommen. nun meint sie das sie ihn verklagen kann, da er sich nicht an die auflangen hält von dem besuchsrecht??? ist das richtig, also kann sie ihn deshalb verklagen??? genauso behauptet sie, das sie einen titel gegen ihn "in der hand hat" weil er nie unterhalt zahlen konnte. da er lange arbeitslos war oder in zeitarbeitsfirmen gearbeitet hat. stimmt das??
sorry für die ganzen fragen :) und danke für die antworten