Das Gutachten habe ich noch nicht vorliegen. Jedoch habe ich mit dem Sachverständigen telefoniert. Er sagte mir, die Versicherung würde nur den Schaden übernehmen, wo (Nebengebäude mit einer kleineren Dachfläche)sich der Schnee gesammelt und gestaut haben soll. Die Dachrinnen sind max. 5-6 m lang.

Und nicht an dem Hauptdachseiten (ges. Länge der Dachrinnen ca. 30 meter). Da der Schnee an den Hauptdachseiten herunter gefallen wäre. Die dadurch verursachten Beschädigungen an den Hauptdachseiten müßten sie nicht übernehmen.

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Die Dachrinnen sind nicht verrottet. Durch den Schneelast haben sich die Dachrinnen verformt und gebogen. Das Wasser läuft nicht ab und sammelt sich. Daher kommt es zum Überlauf. Die Fassade, a´bestehend aus Holz, total nass... Ich habe diesen Schaden als Elementarschaden angegeben.

Ich zitiere: "Betreff: Schaden durch Schneedruck an Ihrem Dach Sturmschaden vom xxx

Der Neuwertschaden wurde mit brutto xxx ermittelt und erreicht damit nicht diese Selbstbeteiligung.

Es kommt daher keine Entschädigung in diesem Fall in Betracht. Entgegenkommend haben wir die entstandenen Sachverständigenkosten in Höhe von xxx übernommen.

Mfg Versicherung

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