Danke für die schon guten Antworten. Das Grundstück war vorher Gemeindeland und wurde dann an eine Privatperson verkauft. Die Gemeinde wußte "angeblich" nicht, dass sich auf dem Grundstück Straßenlaternen, ein Stromkasten und sonstiges befindet. Wir befinden uns in Sachsen.

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Hallo ich muss noch einmal mehr ins Detail gehen. An unsere Straße grenzt rechts ein ca. 0,5 m breiter Streifen und auf der linken Seite stehen große Bäume, weiter oben gibt es einen Straßengraben. Das Grundstück auf der linken Seite wurde verkauft mit Bäumen und Straßengraben. Jetzt wurde vor die Bäume und vor den Straßengraben ein Zaun aufgestellt. Es gibt keinen Platz mehr für Fußgänger bzw. Ausweichmöglichkeiten. Die Kinder müssen auf der Straße mit den Rädern fahren oder sich eben immer auf der anderen Seite aufhalten, wo der 0,5 m breite Streifen ist. Wir wollen den Zaun jetzt rechtlich anfechten. Können wir uns darauf berufen, dass der Straßengraben frei bleiben muss zum beräumen oder das ein 0,5 m breiter Streifen für Fußgänger vorhanden sein muss? Ich hoffe das ist jetzt leichter verständlich. Gruß buche72

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Kein Erbstreit oder dergleichen. Die wollen nur alles haben haben haben. Ist vielleicht ein Goldschatz drunter :-)). Aber sieht furchtbar aus und ausreichend gesichert und abgesperrt ist es nicht. Man könnte einfach so dort rumspazieren.

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