Es gibt keine rechtlichen Regelungen ab wann man auf das "SIE" bestehen kann. Zumindest ist das Gesetz in dieser Richtung sehr schwammig. In der regel wird man mit "SIE" angesprochen sobald man Jugendlich ist--- sprich mit 16 Jahren! Auf ein Sie kann man eigentlich jederzeit bestehen, kann aber auch ein DU anbieten. Es ist einfach eine Sache der Höflichkeit und des Anstandes Fremden Personen gegenüber. Es ist auch nicht immer unhöflich wenn man mit "DU" angesprochen wird! Zum anderen gibt es noch den Aspekt der Mentalität und in welcher Region du bist. Hier in meiner Stadt Berlin ist es nämlich meist üblich das man einfach mit "DU" angesprochen wird! Es ist nicht unhöflich, denn es gehört einfach zur art des Berliners dazu!

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Nachbarschaftsstreit mit anderen Mietern!

Hallo erstmal ,

Also ich Wohne in einer Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus . Schon nach kurzer Zeit ist mir aufgefallen , das die Mieterin unter mir mich anscheind nicht leiden kann , obwohl ich noch nicht mal ein Wort mit ihr gewächselt habe . naja man muß ja nicht jeden leiden können dachte ich mir und hab sie dann fortan ignoriert. Jetzt ist es aber so , das ausser mir , das ganze Haus von einer Familie besetzt ist . Brüder , Onkel , Schwester u.s.w. Nun ist es so , das die ganze Sippe mich wieder aus dem Haus ekeln will , und sich alles ausdenken , um mir Steine im weg zu legen . Das heißt z.b. das sie mir den Hausverwalter auf den Hals hezen und mit kuriosen behauptungen daher kommen , die ich aber abschmettern konnte , weil diese sich nicht bewarheitet haben . So nun kommt aber der Oberhammer !!! Letzte Woche bekam ich ein Schreiben von der Polizei , wo drinn stand , das meine Aussage erforderlich sei als Beschuldigter 2 PKW´s beschädigt zu haben . Ich ging dann heute morgen zur Polizei und habe bei denen erfahren das 2 der Leute im Haus mir zur last legen die Reifen ihrer Autos kaputt gemacht zu haben . Da ich aber mit dieser Sache nicht´s zu tun habe , wäre meine frage jetzt was ich dagegen tun kann . 1. Habe ich es nicht gemacht , weil noch nicht mal in der nähe war sondern die Nacht in einer anderen Stadt . 2. Bin ich nicht gewillt , hier auszuziehen da ich schon sehr viel Geld in diese Wohnung gesteckt habe !!! Giebt es eine Chance sich dagegen zu wehren ? Weil langsam habe ich die Schnautze voll . MfG: Martin

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Erstens kannst du eine Verleumdungsklage gegen die Personen stellen, die dich wegen der Sachbeschädigung angezeigt haben, sobald du zu 100% beweisen kannst das du es nicht gewesen sein kannst. Zweitens würde ich mit einem Anwalt reden ob es da eine gesetzliche Möglichkeit gibt (Unterlassungsklage o.ä.)!

Auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen und beraten lassen! Niemals eigenständig was gegen die Personen unternehmen (Rache)!

Und lass dich auf alle Fälle nicht auf deren Niveau runter! Wünsche dir viel erfolg!

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Also der Sportanzug der Bundeswehr zählt wie der Flecktarnanzug und Dienstanzug als Uniform!

Das Tragen von Uniformen ohne "dienstlichen Zweck" ist gesetzlich verboten!

Wenn Dienstgradabzeichen, Hoheitszeichen (Deutschland Fahne), Auszeichnungen (Orden etc.) nicht mehr auf der Uniform vorhanden sind,ist die Uniform "entmilitarisiert" und darf dann auch Zivil getragen werden! Ich würde schon vorsichtshalber und weil es zu Fasching passt, einen lustigen Aufnäher über den Bundesadler anbringen!

Ansonsten viel spaß beim Fasching! :D

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