Es gibt keine rechtlichen Regelungen ab wann man auf das "SIE" bestehen kann. Zumindest ist das Gesetz in dieser Richtung sehr schwammig. In der regel wird man mit "SIE" angesprochen sobald man Jugendlich ist--- sprich mit 16 Jahren! Auf ein Sie kann man eigentlich jederzeit bestehen, kann aber auch ein DU anbieten. Es ist einfach eine Sache der Höflichkeit und des Anstandes Fremden Personen gegenüber. Es ist auch nicht immer unhöflich wenn man mit "DU" angesprochen wird! Zum anderen gibt es noch den Aspekt der Mentalität und in welcher Region du bist. Hier in meiner Stadt Berlin ist es nämlich meist üblich das man einfach mit "DU" angesprochen wird! Es ist nicht unhöflich, denn es gehört einfach zur art des Berliners dazu!
Erstens kannst du eine Verleumdungsklage gegen die Personen stellen, die dich wegen der Sachbeschädigung angezeigt haben, sobald du zu 100% beweisen kannst das du es nicht gewesen sein kannst. Zweitens würde ich mit einem Anwalt reden ob es da eine gesetzliche Möglichkeit gibt (Unterlassungsklage o.ä.)!
Auf alle Fälle einen Anwalt aufsuchen und beraten lassen! Niemals eigenständig was gegen die Personen unternehmen (Rache)!
Und lass dich auf alle Fälle nicht auf deren Niveau runter! Wünsche dir viel erfolg!
Also der Sportanzug der Bundeswehr zählt wie der Flecktarnanzug und Dienstanzug als Uniform!
Das Tragen von Uniformen ohne "dienstlichen Zweck" ist gesetzlich verboten!
Wenn Dienstgradabzeichen, Hoheitszeichen (Deutschland Fahne), Auszeichnungen (Orden etc.) nicht mehr auf der Uniform vorhanden sind,ist die Uniform "entmilitarisiert" und darf dann auch Zivil getragen werden! Ich würde schon vorsichtshalber und weil es zu Fasching passt, einen lustigen Aufnäher über den Bundesadler anbringen!
Ansonsten viel spaß beim Fasching! :D