Hallo, nehmen wir einmal an der Vermieter rechnet die Nebenkosten für den Zeitraum 01.01.-31.12.2008 ab. Die Frist dafür regelt das BGB mit 12 Monaten.Unser Mietvertrag sagt aber,wie schon geschrieben,aus das eine Abrechnung bis zum 30.06.eines jeden Jahres erfolgt. Kürzt hier nicht die vertragliche Vereinbarung die Frist des BGB ?
Hallo, ich glaube jetzt wird es etwas kompliziert. Die relevanten Verbrauchsablesungen erfolgten aber für den Zeitraum 01.01.-31.12.2008. Wobei der derzeitige Vermieter erst seit ca.April 2008 der Eigentümer ist und das Objekt bis zu diesem Zeitpunkt unter Zwangsverwaltung stand. Genau genommen kann er doch für den Zeitraum 30.06.07-30.06.08 des Folgejahres keine Nebenkostenabrechnung erstellen ? Hätten wir dann also die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2008 nicht bis zum 30.06.2009 erhalten müssen ?
Hallo, die Antwort Nr 1 habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Hätte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2008 jetzt bis zum 30.06.2009 vorlegen müssen oder beginnt die 12 Monatsfrist erst am 30.06.2009 ?
Super.Ich danke schon einmal für eure Antworten.Der Eigentümer lässt das Objekt von einem gewerblichen Anbieter verwalten.Also bekommt er doch auch Rechnungen mit ausgewiesener MWST ? Er selber ist Privatmann und hat wahrscheinlich nur den ursprünglichen Mietvertrag ohne MWST vorliegen. Würde es nicht ausreichen wenn er die MWST an das FA abführt ? Eine Betriebsprüfung bei uns könnte doch schon unangenehm für ihn werden ?
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.Kann ich das irgendwo nachlesen ? Wie gesagt, es ist ein Wohn-und Geschäftshaus - vermietet von einem privaten Eigentümer.Ach ja, das Objekt wird von einem gewerblichen Verwalter verwaltet.Was macht der Eigentümer dann mit dessen Rechnung ?