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bsnyder

03.12.2014
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bsnyder
03.12.2014, 14:54
Verkehrswert mit Dauerwohnrecht

Hallo, wie ermittelt sich ein Verkehrswert eines Zweifamlienhauses wenn auf einer Wohnung ein Dauerwohnrecht (unbefristet, vererbbar) mit Gartennutzung liegt? Das Dauerwohnrecht entspricht ja fast einem Eigentum. Also rechne ich den Verkehrswert der Immobilie und ziehe davon den -Verkehrswert der Wohnung ohne Grund und Boden- ab oder rechne ich eher ein -normales Wohnrecht allerdings mit Laufzeit über die Restnutzungsdauer-?

Wäre toll wenn da jemand Erfahrung hat. Vielen Dank.

...zum Beitrag
Antwort
von bsnyder
04.12.2014, 17:42

Hallo, vielen Dank erstmal.

Ich weiss leider nicht welche Laufzeit anzusetzen ist.

Es handelt sich hier ja nicht um ein normales Wohnrecht sondern um ein Dauerwohnrecht nach BGB. Dieses ist vererbbar und veräußerbar, es endet also nicht mit dem Tod der Begünstigten. Es ähnelt damit mehr dem Wohnungseigentum. Setze ich dann hier die Restnutzungsdauer des Gebäudes an? Dann könnte das aber sogar im Ergebnis geringer bewertet werden als ein normales Wohnrecht mit langer vermuteter Laufzeit bei einer jungen Person. Ist aber eigentlich nach meinem Verständnis mehr wert.

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