hier nun die Antwort von der zuständigen Zulassungsstelle:
Guten Tag,
eine Zulassung kann nach wie vor nur an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen. Ob Sie das Fahrzeug nach "Gö" überführen müssen, fragen Sie bitte die dortige Zulassungsstelle (Vorführpflicht ist unterschiedlich geregelt).
Freundliche Grüße im Auftrag
Peter Krick Fachdienstleiter Landkreis Limburg-Weilburg -Der Landrat- Amt für Öffentliche Ordnung Fachdienst Zulassungswesen Westerwaldstr. 111 65549 Limburg Telefon: 06431 296 716 Telefax: 06431 296 730 E-Mail: p.krick@limburg-weilburg.de Internet: www.landkreis-limburg-weilburg.de