Trotz Nystagmus zur Polizei?
In absehbarer Zeit möchte ich mich gerne in Hessen für das Einstellungsauswahlverfahren (EAV) für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben. Das Problem dabei beliegt darin, dass laut Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst mit einem Nystagmus (Augenzittern) nicht möglich ist. "Untauglich machen [...] Nystagmus [...]." (Zitat Ausschnitt aus PDV 300)
Auf meine Person bezogen muss man allerdings anmerken, dass ich den Nystagmus bereits seit meiner Geburt habe, wodurch ich keineswegs Probleme mit dem Sehen habe. Nicht einmal eine Sehschwäche in Form von Kurz- oder Weitsichtigkeit liegt in meinem Fall vor.
Ist es möglich, trotz Nystagmus in den Polizeivollzugsdienst eingestellt zu werden (z.B. durch eine augenärztliche Bescheinigung, dass keinerlei Beeinträchtigungen vorliegen)?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten im voraus.