Vielleicht lieber sowas:

"Was wirklich zählt"

wie wäre es hiermit?

Laut Google "quid aliud a" - kann das sein? wie ist das eigentlich mit Groß- und Kleinschreibung?

Dankeschön!!!

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Elterngeldberechnung an alten Elternzeitmonaten

Hallo,

folgende, natürlich völlig fiktive Situation:

Eine Frau bekommt ein Kind und entscheidet sich, zwei Jahre in Elternzeit zu gehen. Das Elterngeld lässt sie sich jedoch innerhalb eines Jahres auszahlen. Dies damit sie schauen kann, wieviel Geld sie pro Monat zur Seite legen kann um notfalls vor Ende der zwei Jahre die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Kurz vor Ablauf des zweiten Elternzeitjahres (für das ja kein Geld mehr gezahlt wurde) bekommt die Frau ein zweites Kind. Sie geht davon aus, dass die Berechnung des Elterngeldes am Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes berechnet werden muss. Tut es aber wohl nicht...

Denn ausgeklammert vom maßgeblichen Berechnungszeitraum sind nur: - Bezug von Mutterschaftsgeld - Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind - Einkommensverlust wegen einer maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung - Ableistung von Wehrdienst oder Zivildienst, wenn hierdurch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemindert wurde - Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 MuSchG (Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt des Kindes) - Beschäftigungsverbot nach § 6 Abs. 1 MuSchG (Schutzfrist nach der Geburt eines älteren Kindes)

Das heißt, nur der Zeitraum indem man Elterngeld bezogen hat bleibt unberücksichtigt, nicht die Elternzeit an sich. Hätte sich die Frau das Elterngeld nun also von vorn herein auf zwei Jahre auszahlen lassen (und hätte dadurch unterm Strich das gleiche rausbekommen) würden nun tatsächlich nur die Monate vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt.

Die Frage ist - wo ist das bitteschön fair? Kann das überhaupt sein? Das ist doch eine Ungleichbehandlung sondergleichen...die wissen, dass man in Elternzeit für zwei Jahre ist und das Geld nur der besseren Kostenübersicht innerhalb nur eines Jahres ausgezahlt bekommen möchte und dafür erhält man beim zweiten Kind so viel weniger Elterngeld?? Wie aussichtsreich scheint hier ein Gang zum Anwalt?

Danke für alle Tipps...

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Noch einmal zur Ergänzung bzw. genaueren Erläuterung:

Zwei Parteien mit gleichen Einkommen - beide nehmen zwei Jahre Elternzeit. Partei A lässt sich den Betrag innerhalb eines Jahres auszahlen, Partei B halbiert auf 24 Monate verteilt. Wenn beide nach zwei Jahren ein zweites Kind bekommen ist doch die Partei mit 24-monatiger Auszahlung im Vorteil, da der Zeitaum vor dem ersten Kind zugrunde gelegt wird. Partei A wird am zweiten (geldlosen) Elterngeldjahr bemessen und erhält damit deutlich weniger Elterngeld als Partei B. Ist das tatsächlich so korrekt? Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein..

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Ist es egal ob die gerissenen Stellen nicht immer die gleichen sind??

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Womit hat das nichts zu tun? Wenn man das z.v.E um 400 EUR mindert, kommen bei vereinfachtem Beispiel mit 40% Steuern doch letztlich 160 EUR weniger Steuern raus...also das gleiche, als wenn man direkt 40% von 400 EUR rechnen würde...aber der Fragesteller letzteres getan hat, steht ja nirgendwo...?!

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160 EUR. Wenn man z.B. 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen hat, würde man 8.000,- EUR Steuern haben (nur ein Beispiel, bei 20.000,- EUR zu versteuerndes Einkommen bträgt der Steuersatz natürlich nicht 40%).

Wenn man die 400 EUR absetzt, hat man 19.600,- EUR zu versteuerndes Einkommen und damit nur noch 7.840,- € Steuern.

...mal so ganz vereinfacht ausgedrückt und alle Eventualitäten unberücksichtig gelassen...

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Kleine Ergänzung: hat der schimmel auf dem sandigen putz genug Nährboden oder spricht das dafür, dass das von außen kommt?

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