Moin, wie ich mir den Elternunterricht vorstelle, habe ich hier mal aufgeschrieben:
Ferner muss auch zumindest ein Elternteil zum Unterricht erscheinen. Jedoch nicht zum normalen Unterricht, sondern an einem Wochentag nachmittags. Es reicht, wenn ein Elternteil, dann aber immer derselbe, zu dem sogenannten ,,Elternunterricht‘‘ erscheint. Gründe wie Arbeit gelten nicht als Entschuldigung für ein Fehlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Freiräume für die Teilnahme am Elternunterricht zu schaffen. Das Fehlen am Elternunterricht aus nicht triftigen Gründen, wie z.B. Arbeit, werden dem Kind als unentschuldigte Fehlstunden angerechnet. Triftige Gründe, dem Elternunterricht fernzubleiben, sind ausschließlich Krankheitsgründe. Ab dem vierten Fehlen muss der Elternteil ein Attest vorlegen. Es ist nicht möglich, einmalig eine/n andere/n Verwandte/n zum Elternunterricht zu schicken. Die Teilnahme am Elternunterricht ist für mindestens ein Elternteil, und dann immer das gleiche Elternteil, verpflichtend.
Im Elternunterricht werden die Eltern in denselben Themen unterrichtet, in denen das Kind im Anschluss unterrichtet wird. Dies dient dazu, dass die Eltern dem Kind bei den Hausaufgaben und allgemeinen, thematischen Fragen unterstützend zur Seite stehen können. Die Eltern müssen jedoch keine benoteten Arbeiten verfassen. Außerdem besteht im Rahmen des Elternunterrichtes die Möglichkeit, von den Kindern geschriebene Klassenarbeiten direkt an die Eltern weiterzuleiten, nachdem sie benotet wurden. Das verhindert, dass die Kinder ihre Zensuren verheimlichen. Jede Schule von der Grundschule bis zum Gymnasium muss den Elternunterricht für alle Klassen anbieten. Die gleichen Lehrer, die auch die Kinder unterrichten, unterrichten die Eltern. Pro Fach werden 45 Minuten veranschlagt. Die Lehrer dürfen den Eltern nach eigenem Ermessen Hausaufgaben aufgeben, die verpflichtend zu bearbeiten sind. Nicht erledigte Hausaufgaben werden dem Kind angerechnet.
Nur in Ausnahmefällen können die Elternteile vom Elternunterricht befreit werden, etwa wenn sie psychische Probleme haben. In diesem Fall wird die Teilnahmspflicht auf andere Verwandte bzw. Vormünder übertragen. Eine gänzliche Befreiung vom Elternunterricht ist nicht möglich. Der Elternunterricht findet von der ersten bis zur 13. Klasse statt; volljährige Schüler haben keinen Anspruch auf Befreiung der Eltern vom Elternunterricht.
Den Zeitplan für den Elternunterricht organisiert die entsprechende Schule. Jedoch soll dieser für eine Klasse nicht an mehr als einem Wochennachmittag stattfinden, um eine Überanstrengung der Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen zu vermeiden. Der Stundenplan hat so gelegt zu werden, dass sich eine Lehrkraft in diesen 45 Minuten nur um eine Elternklasse kümmert. Für die Lehrkräfte ist die Teilnahme am Elternunterricht ebenfalls verpflichtend. Im Gegenzug entfallen die altbekannten ,,Elternabende‘‘. Sämtliche organisatorischen etc. Dinge werden im Rahmen des Elternunterrichtes besprochen.