Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer: ist das Rechnungsdatum (2017) oder der Zahlungseingang (2018) entscheidend?
Ich habe in 2017 ein Gewerbe angemeldet Jahr mehr als 17.500 EUR und weniger als 50.000 EUR durch Dienstleistungen umgesetzt. In 2018 habe ich weniger als 10.000 EUR umgesetzt und bin in die Anstellung gewechselt.
Ich soll jetzt eine Umsatzsteuererklärung machen sagt das FA. Ist das korrekt? Habe ich hier mit hohen Nachzahlungen zu rechnen? Wie kann ich das möglichst gering halten?
LG
B.
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