Der Haftpflichtvers. den Schaden mitteilen. Den Mieter fragen wie teuer die "Sachen" waren. Die Versicherung verlangt dan die genauen Angaben und erstattet das geld.
es sind zu weing Angaben, wenn du dein Wohnsitz im Ausland aus beruflichen Gründen hast, könntest du die doppelte Haushaltsführung sowie die Familienfahrten geltend machen(natürlich muss es schon gut begründet sein) , der Anlass ist auch wichtig um eventuell Umzugskosten geltend zu machen. Du muss aber schon mindenstenst 6 Monate in Deutschland den Mittelpunkt nachweisen können damit du auch als Deutscher mit deinem Welteinkommen besteuert werden kannst.
Ich weis nicht ob es hilft aber ich kenne ein Fall wo die Versicherung ein Schaden am Haus bezahlt hat auf grund eines Kostenvoranschlags, der Schaden wurde immer noch nicht behoben, mann hat ja gerade keine Zeit dazu.(Es ist schon ein Jahr vergangen und das Haus ist noch nicht abgezahlt).
Der ausschütbarer Gewinn muss zuerst bei der Gesellschaft versteuert werden somit wurde ich sagen die Ausschüttung wird nicht von dem Gewinn abgezogen.
Du muss eine überzeugende Prognose abgeben, damit du die nächste 6 Monate hilfe bekommst. Ob diese funktioniert weist nimmand. Du muss aber erlich zu dir sein, es hört sich mehr nach Liebhaberei als nach Gewerbe, da du nach so viel Monaten nicht davon Leben kannst und dazu Hartz IV bekommst, d. h du machst so gut wie gar keinen Gewinn. Vielleicht wäre es besser für dich es abzumelden, da das Finanzamt wird da auch nicht mitmachen. Viel Glück! Vielleicht klappt es!