Hallo, ich hatte meinem Sohn vor einiger Zeit ein Einhandmesser gekauft. Er wusste zwar dass er es nicht ausser Haus nehmen sollte, leider hat es sich so ergeben, dass er auf dem Weg zum Zug kontrolliert wurde und es bei sich hatte. Nun ist ein Bußgeldbescheid in Höhe von 98,50 Euro gekommen, was mich in der Höhe der Forderung sehr verwundert. Der Polizist meinte am Telefon es würde so 30 Euro Buße kosten, mir waren vorher vom Hörensagen 35 bekannt. Irgendwas stimmt da doch nicht. Geldbuße 75 Euro, Bescheidgebühr 20 Euro, Zustellkosten 3,50 Euro. Ich selber hatte mir im Jahr 2008 auf Helgoland ein sehr schönes Einhandmesser gekauft und mir wurde schon mehrfach bestätigt, dass diese Einhandmesser erst danach verboten wurden. Ich selber hatte es lange bei mir ohne zu wissen, dass das so schlimm sein soll. Einhandmesser sind sehr praktisch zum Öffnen von Verpackungen und wenn man unter 12 cm Klingenlänge hat dachte ich lange Zeit es wäre legal.
Ist die Höhe der Forderung überhaupt gerechtfertigt ?
Mein Sohn ist 15 Jahre und ist noch Schüler.
Vielen Dank für die Anworten im Voraus