Hallo Jayz14,

wir möchten Deine Frage wie folgt beantworten:

Bei jedem Boxspringbett gilt es folgende Elemente des Bettes zu vergleichen:

Die BOX:

Jede Box im Boxspringbett (also das Element ganz unten, siehe Abbildung) sollte minimum mit einem Federkern bzw. mit einer Bonellfeder ausgestattet sein. In unserem Beispiel ist es eine Taschenfederkern-Ausstattung. Das verwendete Holz sollte mind. Schicht-Holz besser noch Massiv-Holz "Fichte" sein.

Die MATRATZE:

Die Boxspringmatratze muss IMMER eine mind. 5-Zonen-Taschenfederkern-Matratze sein. Hier muss dann auf die Anzahl der einzelnen Federn in der Matratze geachtet werden. Wir empfehlen mind. 350 Federn pro 90x200 cm Matratze. Die Höhe der Matratze sollte mind. bei 15cm liegen.

Der TOPPER:

Verlasse Dich auf Dein Liege- & Bauchgefühl und lasse es am besten beim Probeliegen im Fachgeschäft Dir bestätigen, dass Du auch wirklich grade liegst (siehe hier wieder unsere Abbildung).

Also BOX & MATRATZE vergleichen + die Service-Punkte wie z.B. Probephase für den Topper ggf. mit Umtauschrecht?, Lieferung & Aufbau/Montage inklusive?

Bei Fragen gerne immer schreiben.

Besten Gruß

Dein boxspring50677

...zur Antwort
Vertragsrücktritt bei einem Boxspringbett?

Hallo, hat jemand Erfahrungen bez. Rücktritt vom Kaufvertrag eines Bettes?

Ich habe mir letztes Jahr ein Boxspringbett gekauft. Der Bettkasten war durchgebrochen. Da habe ich dann einen neuen bekommen. Bett aufgestellt, aber die Bettkästen quietschten schon alleine vom nachts drehen. Wieder reklamiert und nochmal einen neuen Bettkasten bekommen. Die Matratzen rutschten seit Anfang an auseinander, so dass in der Mitte ein Loch entstand. Der topper hat auch noch nie richtig gepasst. Er steht am fußende ca. 10 cm ab. Ich habe dann 1 neue Matratze bekommen. Es gab keine Besserung. Ich hab das alles nochmal reklamiert. Dann war der Verkaufsleiter und ein Schreiner vor Ort zum besichtigen. Es sei alles in ordnung^^ dafür gab es einen neuen Überzug, der beide Matratzen zusammen halten soll. Das ganze ging 1 Nacht gut. Nach einer Weile hab ich also wieder reklamiert. Verkäufer meinte, dass ich eine Liebesbrücke kaufen solle, er würde mir den Preis ausbezahlen. So hab ich das auch gemacht. Schon in der ersten Nacht mit dieser Brücke, lag diese wieder in dem Loch. Nach einem Viertel Jahr merkte man, dass beide Matratzen unterschiedlich hoch sind. Sprich die Rechte ist höher wie die Linke. Zu zweit kann man überhaupt nicht mehr in dem Bett schlafen, da man in der Nacht zusammen in diesem Loch liegt. Man muss sich quer ins Bett legen, damit man einigermaßen schlafen kann. Also hab ich es wieder reklamiert. Jetzt hab ich die Möglichkeit, dass ich 1 neue Matratze bekomme (ich brauch aber 2 Stück für mein bett). Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurück treten. Leider wurde dieses verneint, da es ein Hygieneartikel sei. Kann man das so stehen lassen? Aussage des Verkäufers ist, dass ich mir eine komplette Matratze kaufen solle, dann können diese auch nicht mehr auseinander rutschen. Man beachte, dass dieses Bett bereits 1.000€ gekostet hat und ich soll nun tatsächlich nochmal 800€ für eine neue Matratze ausgeben.

Von den Nackenverspannungen, Kopfschmerzen und Unwohlsein möchte kein Mensch was wissen. Aber ich sollte mich gerne melden, wenn ich eine neue Matratze kaufen möchte.

Ich hab es einfach so satt, dass immer nur einzelne Teile ausgetauscht werden. Und es gab keinerlei Besserung. Wobei, das quietschen hat sich tatsächlich gemindert.

Was habe ich denn für Möglichkeiten? Das Bett ist nicht mal 1 Jahr alt. Ich habe alle Mängel per e-Mail mit Bildern an den Verkäufer geschickt. Bin sogar eine Ebene weiter hoch gegangen, aber da kommt auch nichts raus.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Lg Juttii

...zum Beitrag

Hallo Juttii,

gerne möchten wir Dir wie folgt Hilfe anbieten.

Du schilderst, dass sich die beiden Matratzen auseinanderschieben!

Kaufe Dir bitte eine "Anti-Rutsch-Matte", damit ist das Problem zu 100% gelöst. Eine Liebesbrücke hingegen hilft hier nicht!

Ist das Boxspringbett im Internet erworben worden, so hast Du rechtlich 14 bzw. max. 30 Tage ein Rückgaberecht. Anders sieht es aus, wenn Du Stationär also im Geschäft Dein Boxspringbett gekauft hast.

Da Du im Geschäft vor Ort warst hast Du den Artikel live gesehen und ein Rückgaberecht verfällt damit (genaue rechtliche Beschreibung/Information am besten beim Anwalt erfragen).

Ist dennoch ein Mangel vorhanden, so hat das Unternehmen 2mal ein Nacherfüllungsrecht. Also darf das Unternehmen den Mangel beseitigen, was ich aus Ihrem Text auch entnehme, dass dies sogar mehr als 2mal geschehen ist und somit der Mangel beseitigt wurde (gebrochener & quietschender Bettkasten).

Bei den weiteren "Problemen" handelt es sich aus meiner Sicht nicht um einen weiteren Mangel, sodass hier nur auf Kulanz des Unternehmens gehofft werden kann.

Zuzahlungen bei der Wahl anderer Matratzen ist absolut üblich.

Bei weiteren Fragen gerne melden.

Besten Gruß

Dein boxspring50677

...zur Antwort