Hallo zusammen, ich stehe vor folgendem Problem: Als alleinerziehende Mutter beziehe ich ALG2, ich hatte für einen Zeitraum von drei Monaten eine Minderung. Das Arbeitsamt bezahlt meine Miete i.H. von 555 Euro direkt an den Vermieter, durch die Minderung sind Mietschulden in Gesamthöhe von 267,72 Euro entstanden. Da ich im Moment keinerlei Möglichkeiten habe dies zu begleichen, hat der Vermieter, vertreten durch seinen Anwalt, Klage beim Gericht eingereicht.
Jetzt ist es so, dass noch dazu behauptet wird es wäre die gesamte Miete für Januar nicht bezahlt worden und fordert somit 822,72 Euro von mir. Dies kann allerdings nicht sein. Nach wie vor überweist das Arbeitsamt meine Miete an den Vermieter, ich habe mein Geld wie immer zum letzten Werktag des vorangehenden Monats bekommen (30.12.2014), zu dem Zeitpunkt muss die Miete also auch beim Vermieter eingegangen sein. Ich weiß nicht warum dies behauptet wird, sind 267,72 Euro (also nicht mal die Hälfte einer Monatsmiete) nicht hoch genug um eine Klage einreichen zu können? Ich kenne mich damit gar nicht aus. Wollte eben auch beim Vermieter anrufen aber die haben bereits Feierabend...
Des Weiteren wird in der Klage des Anwalts bei den Begründungen eine falsche Wohnung angegeben. "4 Zimmer, 2. OG, links", ich wohne aber ich einer 3 Zimmer, 1. OG, links. Ist durch diesen Fehler die Anklage vielleicht gar nicht gültig? Es geht mir darum ob es sich überhaupt lohnt gegen die Klage Einspruch zu erheben oder nicht? Natürlich bleiben mir die Mietschulden, aber ich würde mir wenigstens unnötige Gerichtskosten ersparen.
Danke schonmal für eure Antworten!!