Mir ist zuz obigem Problem noch was eingefallen. Ich weiß von jemanden der in D eine MPU hätte machen müssen, das er sich nach ablauf der Sperrfrist eine Bescheinigung beim STVA geholt hat über die seinerzeit hier gemachten Führerscheinklassen. Er ist nach Neuseeland ausgewandert und er hat dort aufgrund dieser Bescheinigung einen Führerschein bekommen. Mußte nur ein paar Testfahrstunden machen. Ist das auch in NL möglich? Die kennen doch keine MPU, so bräuchte man dort auch nicht erst 185 gemeldet sein. wir können ja dann nachweisen, das wir die Brücken in D abgebaut haben.

Danke schon mal für eure Antworten. Gruß bonny

...zur Antwort