Obentürschließer an Wohnungstür
Hallo, seit der Sanierung unseres Wohnblocks ist an den Wohnungstüren ein Obentürschließer angebracht. Dies ist einfach nur nervig, da man ständig aufpassen muss, dass man sich nicht aussperrt. Ich habe jetzt die Verbindung zwischen Tür und Rahmen getrennt, damit mir so etwas nicht mal passiert. Nun meine Frage: darf der Vermieter verlangen, dass die Tür selbstschließend sein muss? Ich kenne bei uns in der Stadt viele, die in erst kürzlich sanierten Wohnungen leben (von der gleichen Wohnungsgesellschaft) und da hat nicht einer eine selbstschließende Tür. Selbstverständlich würde ich, im Falle eines Auszugs, das Ding wieder anschrauben.