Beschaffenheitsvereinbarung?
Ich habe eine Frage und zwar habe ich über Kleinanzeigen einen Pizzaofen verkauft der einwandfrei lief aber keine Garantie mehr hatte da das Gerät schon älter als 2 Jahre ist.
Ich selber habe eine Garantie und Rücnahme ausgeschlossen da es sich um einen Privatverkauf handelt und ich ja kein Händler bin.
Der Käufer hatte fragen ob der Ofen Mängel hätte , wie schon geschrieben teilte ich Ihm mit das der Ofen läuft nur das nach der Garantiezeit der Lüfter defekt war und der Ausgetauscht wurde. Auf dem Lüfter war noch Garantie das teilte ich dem Käufer mit und gab ihm auch die Rechnung von dem Lüfter falls der in der Garantiezeit wieder defekt sein sollte das er dann bei dem Händler die Garantie für denn Lüfter in Anspruch nehmen kann. Dann teilte ich Ihm noch mit das der Ofen eine Schutzsicherung hat und das diese bei zu Starker Hitze auslöst und das man Sie nach einer gewissen Abkühlung wieder einschalten kann aber da ich da Technisch auch keine Ahnung habe und dies auch nur aus der Betriebsanleitung weiß.
Der Käufer hat sich also vor Ort den Ofen angeschaut und dann mitgenommen aber jetzt droht er mit Anwalt aufgrund einer
Beschaffenheitsvereinbarung? Da der Ofen nach 10 Minuten ausginge und die Hitzeregulation nicht richtig Funktionieren würde und es ja Abweichungen zum voll Funktionsfähigen Aussage im Verkaufstext stehe.
Der Käufer hat sich erst jetzt nach ca. 21 Tagen gemeldet und hätte denn Mangel erst jetzt bei Benutzung bemerkt?
Ich weiß doch auch nicht was er in denn 3 Wochen wirklich mit dem Ofen angestellt hat oder wie der Transport war in der ganzen Zeit.
Habe ich da was zu befürchten ich habe da echt keine Ahnung und sowas ist mir das erstmal passiert.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.