Frage
Antwort
Wer in der DDR zum Abitur zugelassen wurde, verließ bereits nach der 8. Klasse (nicht nach der 10. Klasse) die POS und ging ab 9. Klasse auf die erweitere Oberschule (EOS). Mit dem Abschluss der 12. Klasse hatte jeder die Hochschulreife, bzw. das Abitur. Es sei noch angemerkt, dass nicht jeder zur EOS zugelassen wurde, auch wenn das Abschlusszeugnis der 8. Klasse die Delegierung an eine EOS berechtigte.