Bei uns ist offenbar vor 3 Jahren die Wasseruhr "stehen geblieben", das wurde erst jetzt beim routinemäßigen Wechsel der Wasseruhr bemerkt. Nun will die Gemeinde rückwirkend die (geschätzten) Verbrauchskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro nachfordern. Ist das rechtens und darf sie das für mehrere Jahre? Bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar.