Antwort
wir sind die ersten Mieter dieser Wohnung und am 01.12.2009 eingezogen. Heizkosten zahlen wir separat. habe ein gerichtsurteil im Internet gelesen, aus dem hervor geht, das ich die kompletten vz verlangen kann, solange ich meinen Verbrauch nicht schätzen kann, durch vormieter oder frühere Abrechnungen.