Ja,darf er. Ausser wenn es ein Arbeitsunfall ist.
Ja, das kann der Arbeitgeber.
Urteil vom 03.07.2015 Arbeitsgerich Giessen , Aktenzeichen 9 Ca 122 /15 001 (440).
Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, die durch Arbeitsbefreiung als Arbeitsausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können.
Ich arbeite auch in der Pflege und war 6 Monate durchgehend (lückenlos)Krankgerschrieben. Das Heisst alle Krankmeldungen sind am gleichen Tag beim Arbeitgeber abgegeben worden . Ein Dienstplan ist in der Zeit erstellt worden, wo der Arbeitgerber immer davon ausgeht das der Arbeitnehmer keine Krankmeldung mehr reinreicht.
Das einzigste was man machen kann,
" im Arbeitsvertrag mit reinschreiben lassen, dass bei Krankheit keine Überstunden abgegolten werden können und das auf Verlangen des Arbeitsnehmer jederzeit Übersunden auszuzahlen sind."
Brauchst garnicht erst zum Anwalt laufen,es kann erst wieder geklagt werden wenn der Bertrag der Überstunden über 600 € liegt.
LG Iris
Die Überstunden können abgezogen werden, da ein Urteil in Rheinlandpfalz besteht.
Dein Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet. Für das Arbeitsamt heisst das, dass Du dich vor ablaf diees Vertrages drei Monate vorher Arbeitssuchend melden solltes. Was stand denn im Vertrag den Du nicht unterschrieben hast?