In einem Altbau-Mehrfamilienhaus, in dem ich eine Wohnung besitze, ist eine Sanierung der Schmutzwasserleitung unter dem Haus notwendig, da von dort Ratten unter den Dielenfussboden einer Erdgeschosswohnung gelangt sind.
Die Kosten der Leitungserneuerung werden von der Eigentümergemeinschaft übernommen.
Angeblich sind das Erdreich unter dem Haus und auch die Luft in der Wohnung so mit Schimmel oder Bakterien konterminiert, das auch die Wohnung hinterher komplett renoviert werden muss.
Jetzt meine Frage: die betroffene Wohnung ist vermietet - muss die Eigentümergmeinschaft auch die Kosten für das komplette Ausräumen der Wohnung, die Einlagerung der Möbel und die Wohnungsrenovierung nach der Sanierung übernehmen?