Hallo,
ich habe da mal eine blöde Frage. Ich bin relativ neu im Vorstand eines Vereins (den gibt es seit den 80ern) und wir hatten kürzlich unsere ordentliche Jahreshauptversammlung.
Es gab keine nennenswerten Änderungen, die einer Eintragung ins Vereinsregister bedürfen.
Meine Frage ist nun: muss das Protokoll der Jahreshauptversammlung trotzdem an das zuständige Amtsgericht geschickt werden? Wenn ja, reicht eine Kopie oder muss es das Original sein? Muss auch die Teilnehmerliste an das Gericht geschickt werden?
Ich habe mir einen Wolf gegoogelt, aber nichts finden können bzw. nur widersprüchliche Infos erhalten.
Klar, wir könnten es einfach ans Gericht schicken, ich möchte aber wissen, ob wir es müssen.
Vielen Dank.
VG, Andreas