Text 2. 1.1 für Küche, Bad und WC:

Länger als 1 Jahr zurück = 33 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 2 Jahre zurück = 66 % lt. Kosten des Voranschlages

1.2 für die übrigen Räume

Länger als 1 Jahr zurück = 20 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 2 Jahre zurück = 40 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 3 Jahre zurück = 60% lt. Kosten des Voranschlages Länger als 4 Jahre zurück = 80 % lt. Kosten des Voranschlages

Eine Kostenbeteiligung nach Maßgabe der angegebenen Quoten kommt dann nicht in Betracht, wenn vom Mieter die Schönheitsreparaturen, zu deren Vornahme er nach dem Mietvertrag (§9 Ziff. 2) verpflichtet war, bei Beendigung des Mietverhältnisses sach - und fachgerecht ausgeführt werden. Ist bei Beendigung des Mitverhältnisses der Fristplan zur Vornahme der Schönheitsreparaturen (§9 Ziff. 2)für einzelne Räume abgelaufen und kommt der Mieter seiner Verpflichtung aus §9 Ziff. 2 des 1.1 für Küche, Bad und WC:

Länger als 1 Jahr zurück = 33 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 2 Jahre zurück = 66 % lt. Kosten des Voranschlages

1.2 für die übrigen Räume

Länger als 1 Jahr zurück = 20 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 2 Jahre zurück = 40 % lt. Kosten des Voranschlages Länger als 3 Jahre zurück = 60% lt. Kosten des Voranschlages Länger als 4 Jahre zurück = 80 % lt. Kosten des Voranschlages

...zur Antwort

Hallo, erst einmal vielen Dank für die unglaublich schnellen AntwortenJ Am besten ich erkläre es mal etwas genauer. Und zwar ist es so, das der eine Kellerraum vom Vormieter umgebaut worden ist. Er hat die Wände mit Regipsplatten und die Decke mit Holzpanelen und den Boden mit Laminat ausgelegt, hinzu kommt das er ein größeres Fenster eingebaut hat, allerdings keine Heizung. Der Vermieter meint es käme von der Grundplatte des Hause (gebaut in Mitte 60er) weil dort keine Folie mit eingegossen wäre…hmm, habe keine Ahnung! Auf jedenfall sagt er man kann da nichts machen. Bin ja nicht von Fach, aber kann es nicht sein das es evtl. am falschen Umbau des Kellerraumes liegt? Da ja die anderen Kellerräume nicht betroffen sind. Und sollte es an dem falschen Umbau liegen, kann man das dann gut beseitigen? LG

...zur Antwort