Antwort
Hallo, freihalten geht nur mit einer Sondergenehmigung des Ordnungsamts. In diesem Fall ist es dann möglich, daß dieser Parkplatz für den fraglichen Tag dann mit "absolutem Halteverbot" gesperrt werden kann. Schilder kann man sich u.U. beim Bauhof der Gemeinde/Stadt ausleihen. Alles andere wie Kisten und dergleichen ist rechtlich einfach nichtig und stellt sogar zumindest eine Ordnungswidrigkeit - eventuell auch eine Straftat dar.
MfG