Hey, es wäre mal interessant zu wissen, wie alt du bist. Es besteht nähmlich nach dem vollendeten 18 Lebensjahr kein Anspruch auf Kindergeld, es sei den du machst eine Ausbildung, studierst, oder bist zu mindest beim Arbeitsamt als Ausbildugsplatzsuchend gemeldet. Wenn du sogar einen Teilzeitjob hattest muss entschieden werden ob noch ein Anspruch besteht.
http://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/ihr-kind-arbeitet-wann-es-noch-kindergeld-gibt
Ich war, nachdem ich mein Abi hingeschmissen habe (da war ich schon Volljährig) ein Jahr zu Hause, weil ich Praktika für eine Au Pair-Aufenthalt in den USA absolvieren musste, in der Zeit war das kein Problem mit dem Kindergeld. Während des Aufenthaltes hat meine Mutter kein Kindergeld bekommen, es danach aber erstattet bekommen. Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, welcher Nachweis gefordert war. Ich habe dort aber weder eine Schule noch eine Sprachkurs besucht, hatte aber nach der Rückkehr Ausbildugsabsichten.
Und da ich erst Ende August zurückkam, war es schwirg einen Ausbildugsplatz zu finden, hatte dann ein Jahr lang einen Minijob und trotzdem Kindergeld erhalten, bis ich mit der anschließenden Ausbildung fertig war.
Spirch mal mit dem Arbeitsamt, die können dir da weiterhelfen und dir ein Paar Tips geben, oder wende dich direkt ans Jugendamt und erkläre Ihnen deine Situation und wiederholle mehrmals das du nach der Rückkehr vor hast zu studieren. Mein zuständiges Jugendamt war kulant und ist auf meine besondere Situation eingegangen, ich glaube ich musste nur die Aufenthaltbestätigung für das Jahr abgeben. Besser du erhälst das Geld nach dem Jahr zurück und es läuft im Studium weiter, als gar nicht.
Viel Erfolg dabei, hoffe ich konnte helfen und Sorry für den Roman ;)