Normalerweise ist es üblich, dass die Vereine die Pässe von Spielern, die nicht mehr aktiv sind, archivieren. D.h., dein alter Verein müsste ihn haben. Sollte es allerdings nicht so sein, kannst man (über deinen neuen Verein) einen neuen Pass beantragen (das macht dann alles der Verein, du musst dich um nichts kümmern!)
Für Schulen gibt es in manchen Ländern Erlasse.
In Niedersachsen enthält der Erlass "Unterrichtsorganisation" unter Punkt 4.2 die Regelung "Hohe Temperaturen (Hitzefrei)":
„Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrats und der Schülervertretung. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn ein solches Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen ist. ... Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht, so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.“
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte und Schüler in geeigneter Weise über die Vorgehensweise zu unterrichten sind.
In Hessen lautet die derzeitige Regelung:
„An Tagen, an denen durch ungewöhnlich hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht beeinträchtigt ist, kann der Schulleiter in Absprache mit benachbarten Schulen, den Unterricht nach der fünften Schulstunde beenden.“[3]
In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden.[4] Seitdem gilt:
„Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.“[5]
In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzfrei-Regelung gegeben.[6] Seitdem gilt:
„Die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die Durchführung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule (§21 Schulgesetz) in eigener Zuständigkeit, ob die klimatische Situation in der Schule, in einzelnen Klassen- und Fachräumen die Erteilung von Unterricht gestattet.“[7]
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:
„bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“[8][9]
In Baden-Württemberg entscheiden derzeit die Schulleiter frei für ihre Schule. Vor dem Jahr 1975 galt folgende Regel:
„Wenn um 10 Uhr das Thermometer über 25 Grad im Schatten kletterte, dann durfte der Schulleiter entscheiden, ob es hitzefrei gibt.“[10]
In Niedersachsen bpws. gibt es die Polizeiakademie. Dort absolviert man ein duales Studium. Vorraussetzungen, um angenommen zu werden sind:
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem
europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse weitere Einzelfallregelungen möglich. - Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
- Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
- Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.
- Sie sind als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß
(Abweichungen nach unten sind im Einzelfall bis zu vier Zentimetern möglich). - Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben das Jugendschwimmabzeichen in Bronze.
- Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.
Außerdem dürfen Tätowierungen, Piercings u. ä. nicht sichtbar sein, auch nicht bei kurzarmiger Uniform.
Es ist immer gut, min. 2 Katzen zu halten, da Katzen keine Einzelgänger sind. Das Geschlecht ist ziemlich egal, nur sollte es ungefähr so alt sein wie eure jetzige Katze.
Nein, definitiv nicht! Deine Eltern dürfen dir gründsätzlich zu niemandem den Kontakt verbieten! Nur dann, wenn diese Person eine Gefährdung für dich ist (also wenn er z.B. Drogen nimmt) darf sie es verbieten! Sie darf dir den Kontakt nicht verbieten weil sie den Typen nicht mag, weil er Ausländer ist, auch nicht weil ihr "geschmust" ( ;-) ) habt.
Genauso ist es bei einer "Einstweiligen Verfügung", da es keinen Grubd gibt, diese auszustellen, denn dein Freund hat keine Straftat begangen!
Er will es nicht zugeben? Hat er es dir bereits gesagt? Wenn nicht, kannst du nicht wissen, ob er es ist. Bitte verschrenke dich nicht auf Klischees wie z.B. wenn er gerne shoppen geht oder sowas.
Falls er sich bei dir schon geoutet hat, zwinge ihm zu nichts! Wenn er es niemand anderen sagen will, lass ihn. Auch du solltest es keinem sagen! Das beste, was du tun kannst, ist immer für ihn da zu sein und ihm bei seinem Coming- Out (z.B. vor seinen Eltern) zu helfen!
Normalerweise müsste es nichts kosten! Du zahlst einen festen Betrag für einen bstimmten Zeitraum, um das ganze Angebot von WhatsApp nutzen zu könne. Es kommen ansonsten keine zusätzlichen Kosten hinzu.
Sofort die Polizei rufen und nichts verändern, alle so liegen lassen, wie es ist! Es wird nichts kosten, auch wenn sie keine Spuren finden?
Wo sind deine Eltern? Arbeiten? Ruf dort an und bitte um schnellen Rückruf!
Außerdem konnte ich vor kurzem meine Beine so gut wie nicht bewegen, gespürt habe ich sie aber noch.
Sorry für den Anfang, ist ein bisschen durcheinander :)
Du musst nicht auf Nudeln oder Reis verzichten, allerdings solltest du viel Vollkornprodukte essen, da sie schneller sättigen. In 5 Monaten wirst du es auf gesundem Weg aber leider nicht schaffen. Mach einmal die Woche Ausdauersport, jeden 2. Tag Krafttraining. Beschränk dich aber nicht auf Hanteln, sondern trainiere deinen ganzen Körper (am gesündesten ist mit Eigengewicht). Zur Ernährung: 1. Es ist egal, wann du was ist, Morgens, Mittags, Abends, es macht nichts aus, glaub mir. 2. Ernähr dich ausgewogen. Obst, Gemüse, Fleisch,... alles ist erlaubt, von manchem mehr, von manchen weniger (Fast Food möglichst gar nicht, lieber einen selbstgemachten Burger, aber auch nicht oft). Auch auf Süßigkeiten musst die nicht komplett verzichen. 3. Trink so gut wie nur Wasser. Softdrinks vermeiden! 4. Gib deinem Körper die nötige Energie. Ess aufjedenfall genug. 500-700 Kalorien pro Tag verbrennen sind gut, mehr nicht. "Friss die Hälfte" bringt nichts. Bekommt der Körper viel zu wenig Energie, greift er zuerst die nicht so wichtigen Dinge an, er nimmt die Energie in Form von Eiweiß und Fett aus den Muskeln. Erst wenn diese aufs nötigste reduziert sind, greift er das Körperfett an, da dieses für schwere Zeite, also für den Notfall, möglichst lange da sein muss. Am besten holst du dir eine App o.Ä., in der du dein Training und Essen einträgst und so Kalorien und Nährstoffe überwachst. 5. Ab und zu ein Eiweißshake schadet nicht, allerdings sollte man es nicht überkommt. Gibts du deinem Körper viel zu viel Eiweiß, übersäuert er. Besonders gefährlich wird es, wenn man sich fast ausschließlich davon ernährt, da dann sämtliche Nährstoffe fehlen.
Nochmal: Auf gesundem Weg schaffst du es leider in 5 Monaten nicht!
Viel Erfolg :)
MfG blubb0
Im TV wird der Asien- Cup auf Eurosport 2 übertragen (Pay- TV, u.A. über Sky empfangbar). Außerdem gibt es einen kostenpflichtigen Live- Stream (6,99€) beim EurosportPlayer.