Hallo,
habe eine eine Frage bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen.
Ich wohnte zur Miete bis zum 30.10.2014. Nun kam am 18.01.2015 noch die anteilige Jahresabrechnung (Strom für Treppenhaus, Abwasser usw). Soweit war das auch mit dem Vermieter Mündlich besprochen und von mir akzeptiert. Jedoch wurde weiter unten im Schreiben noch das Tapezieren von einem Raum sowie das Streichen einer Wand abgerechnet. Wurde auch ohne Nachfrage direkt von meinem Guthaben abgezogen und das Restgeld lag im Brief.
Da ich von dem Vorhaben nichts wusste, die Vermieterin auch bei der Schlüsselübergabe nichts erwähnte war die Sache für mich auch gegessen. Noch dazu habe ich keine Rechnung eines Handwerkers gesehen und wurde auch nicht gefragt ob ich das zu meinen Kosten regeln möchten.
Nun steht im Mietvertrag unter dem Punkt Schönheitsreparaturen:
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schön.reparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.
Mal davon abgesehen das ich es nicht fair finde wenn ungefragt auf meine Kosten Tapeziert wird, stellt sich mir die Frage ob die Klausel überhaupt rechtens ist.
Kennt sich da einer aus?
nen Gruß