Antwort
Eigentlich darf dem Arzt oder dem Krankenpfleger kein solcher Fehler unterlaufen. Des Weiteren ist es nicht richtig, zu sagen: "Kann nicht sein." Das Kind wird sich diese Schmerzen, sicherlich nicht aus den Rippen ziehen.
Wie genau sehen die Verletzungen aus? Gut das du Fotos gemacht hast. Im Zweifelsfall kannst du Ansprüche auf Schmerzensgeld stellen. Wenn die neuzugefügte Wunde nicht ordnungsgemäß behandelt wurde und sich im Nachhinein daraus Entzündungen diagnostizieren lassen - würde ich definitiv rechtliche Schritte in die Wege leiten.
War das ein Allgemeinmediziner oder ein Krankenhaus, Uni-Klinikum o.Ä.?