hmm... hab grad folgendes gefunden - kleingeschrieben auf S. 5 meines Tickets:

"Dem Kunden ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die nicht für den Gebrauch des Kunden während der Reise bestimmt sind, sowie die dazu geeignet sind, das Flugzeug und Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden, insbesondere Explosionsstoffe, komprimierte Gase, oxidierende, radioaktive Stoffe bzw. ferner flüssige Stoffe jeglicher Art, d.h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind, ferner Gegenstände, die nach Ansicht der Flugbegleiter wegen ihres Gewichtes, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind. Dem Kunden ist untersagt, an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitzuführen. Dies gilt auch für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jeder Art. Der Kunde hat dem Abfertigungspersonal vor Reiseantritt anzuzeigen, falls er Gegenstände mit sich führt, welche ihrer äußeren Form oder Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erweckt. Das Abfertigungspersonal ist berechtigt, die Beförderung jeden der unter den vorstehenden Absätzen genannten Gegenstände abzulehnen, dies gilt auch für die Weiterbeförderung. Sämtliche Gegenstände, die zweckverfremdend eventuell als Waffen verwendet werden können, wie z.B. Spielzeuggewehre, Katapulte, Bestecke, Rasierklingen, große Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Poolstöcke und scharfe Gegenstände. so z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Stilkämme, Spritzen u.ä sind im Fluggastraum untersagt. Sie dürfen, soweit zulässig, nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Vor Antritt der Reise sind diese Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen."

am besten ich frag nach 6 std. vor Ort nach ;)

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