So, die Sache hat sich jetzt relativ zum Guten entwickelt. Nach meiner folgenden Mail bekam ich das Angebot nur noch 15% der Forderung i.H.v. 120 EUR zu begleichen und die Sache ad acta zu legen.

"Guten Morgen Frau xy,

Unter einer "erheblichen Minderung" verstehe ich nicht den Nachlass der ungerechtfertigten Inkassokosten, sondern die Bezugnahme auf den eigentlichen Forderungspreis i.H.v. 120 Euro.

Sie locken mit falschen Profilen und Nachrichten von weiblichen Personen, damit sich Unwissende kostenpflichtig anmelden und im Nachhinein erfahren müssen, dass diese Personen rein gar nicht existieren. Dieses Verfahren muss in den AGB bzw. anderen Vertragsbedingungen, wie bei einigen anderen Datingseiten vorhanden, angegeben werden und das ist bei Ihnen nicht der Fall. Somit liegt Ihnen gar nicht die Vermittlung zwischen alleinstehenden Personen am Herzen, sondern viel mehr die schnelle "Masche" Geld zu machen.

Von meiner Seite aus wurde nie der Nachrichtenverkehr mit "weiblichen Mitgliedern" genutzt, ich habe mich lediglich in vergangener Zeit angemeldet, um zu versuchen mein Profil zu deaktivieren.

Meine Kündigung per Fax ist nachweisbar und Ihr Schriftformerfordnis ist als eine überraschende Klausel als unwirksam zu erachten.

Aufgrund meiner bereits erwähnten Punkte sehe ich mich nicht in der Lage, den vollen Preis i.H.v. 120 Euro zu zahlen. Aus Kulanz wäre ich bereit einen Bruchteil dieser Forderung zu zahlen, jedoch nicht den vollen Forderungspreis.

Dies ist mein letztes Angebot. Falls Sie diesem nicht nachkommen, werde ich jeglichen weiteren Kontakt zu Ihnen abbrechen und wir werden die Angelegenheit endgültig vor Gericht klären."

...zur Antwort

Moin zusammen,

habe gerade,perfekt zum Wochenende, einen Brief von Auer Witte Thiel erhalten.

Ich soll jetzt 181,49 EUR zahlen: Forderung 120€ Mahnspesen 12,50€ Zinsen 0,39€ Gebühren 48,60€

Was mich stutzig macht..das Schreiben beginnt mit "Sehr geehrter Herr ( und dann mein Vorname)"

Was nun?

...zur Antwort

Folgende Antwort habei ich heute per Mail erhalten:

+++qute+++

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Uns liegt kein Fax Ihrerseits vor.

Desweiteren ist laut unseren AGB eine Kündigung nur schriftlich per Brief möglich.

Da der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich per Brief gekündigt wurde, ist somit keine Grundlage für eine Rückerstattung oder einen Erlass auf Kulanzbasis gegeben.

Der Service wurde durch uns aufgrund Ihres Schreibens vom 24.02.2014 gekündigt und die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit am 07.04.2014 wirksam.

Hierzu verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedigungen.

Auszug:

3.6. Wird der Vertrag über kostenpflichtige Services nicht gekündigt, dann verlängert er sich um zehn Wochen. Der Vertrag verlängert sich danach um jeweils weitere zehn Wochen, wenn der Nutzer nicht vor Ablauf der jeweiligen Verlängerungszeiträume kündigt. Die Kündigung zum Ende der Testphase ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, danach beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ablauf der Verlängerungszeiträume.

3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift und möglichst den Sicherheitscode) ist schriftlich per Brief zu richten an: Prebyte Media GmbH, Friedrichstraße 55, D-39218 Schönebeck.

Bei weiteren Fragen stehen wir gern zu Ihrer Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,

+++unqute+++

...zur Antwort