@Drachentoeter: Ich meinte ja ob ein reicher Bürger die Möglichkeit hätte Anzeige zu erstatten, wenn der Kauf denn noch im Raum stünde.
Hab mir jetzt selbst eine Zeichnung gemacht, die angegebene Länge bezieht sich offensichtlich auf die Gesamtlänge mit Gelenk.
Du suchst wohl ein Dancehall-Stück, mit nur 4 Wörtern vom Text, die ungefähr in 1000 Liedern vorkommen - was absolut untertrieben ist - könnte ich dir selbst als eingefleischter Rastafari nicht helfen.
Fallen dir vielleicht noch ein paar Wörter ein?
Richtig, ein 4m langes Auto ist im Maßstab 22cm lang!
Du gibst einfach die Originalmaße im Taschenrechner ein und teilst durch 18 oder multiplizierst mit 0,0555 - was wegen der Periode ungenauer wird.
PAP I: normales Zellbild ·
PAP II: entzündliche Veränderungen oder andere gutartige Zellveränderungen: Allerdings sollte der Abstrich zur Kontrolle nach vier bis sechs Monaten wiederholt werden. ·
PAP III: schwere entzündliche oder andere gravierende Zellveränderungen: Dabei können auch bösartige Veränderungen nicht ausgeschlossen werden. Ein solcher Abstrich ist sofort kontrollbedürftig. Häufig ist die Veränderung durch eine Infektion mit den Humanen Papilloma Viren (HPV) bedingt.·
PAP IIID: leichte bis mäßige, gutartige Zellveränderungen: Dieser Befund muss innerhalb von drei Monaten kontrolliert werden. ·
PAP IVa: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses ·
PAP IVb: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses: Dabei kann allerdings auch ein schon bestehender Gebärmutterhalskrebs nicht ausgeschlossen werden. ·
PAP V: Zellen eines Gebärmutterhalskrebses oder anderer bösartiger Erkrankungen Einen
PAP IVa, PAP IVb und PAP V wird der Arzt schnellstmöglich mit Hilfe einer Gewebeentnahme (Biopsie) klären. Auch bei wiederholten Abstrichkontrollen mit einem PAP IIID-Resultat ist eine Biopsie erforderlich.