@Drachentoeter: Ich meinte ja ob ein reicher Bürger die Möglichkeit hätte Anzeige zu erstatten, wenn der Kauf denn noch im Raum stünde.

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Hab mir jetzt selbst eine Zeichnung gemacht, die angegebene Länge bezieht sich offensichtlich auf die Gesamtlänge mit Gelenk.

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Du suchst wohl ein Dancehall-Stück, mit nur 4 Wörtern vom Text, die ungefähr in 1000 Liedern vorkommen - was absolut untertrieben ist - könnte ich dir selbst als eingefleischter Rastafari nicht helfen.

Fallen dir vielleicht noch ein paar Wörter ein?

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PAP I: normales Zellbild ·

PAP II: entzündliche Veränderungen oder andere gutartige Zellveränderungen: Allerdings sollte der Abstrich zur Kontrolle nach vier bis sechs Monaten wiederholt werden. ·

PAP III: schwere entzündliche oder andere gravierende Zellveränderungen: Dabei können auch bösartige Veränderungen nicht ausgeschlossen werden. Ein solcher Abstrich ist sofort kontrollbedürftig. Häufig ist die Veränderung durch eine Infektion mit den Humanen Papilloma Viren (HPV) bedingt.·

PAP IIID: leichte bis mäßige, gutartige Zellveränderungen: Dieser Befund muss innerhalb von drei Monaten kontrolliert werden. ·

PAP IVa: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses ·

PAP IVb: schwere Zellveränderungen oder Vorstufe eines Gebärmutterhalskrebses: Dabei kann allerdings auch ein schon bestehender Gebärmutterhalskrebs nicht ausgeschlossen werden. ·

PAP V: Zellen eines Gebärmutterhalskrebses oder anderer bösartiger Erkrankungen Einen

PAP IVa, PAP IVb und PAP V wird der Arzt schnellstmöglich mit Hilfe einer Gewebeentnahme (Biopsie) klären. Auch bei wiederholten Abstrichkontrollen mit einem PAP IIID-Resultat ist eine Biopsie erforderlich.

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