das könnte unter §112 des DbgD fallen und als Wahlbetrug gelten das ist in Deutschland und in den USA strafbar und wegen der Internationalität fällt das auch unter die Augen der Interpol. Auf Grund dessen würde ich an deiner Stelle mit bedacht handeln

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Zwei Jahre (bzw. 1,5 Jahre) Altersunterschied wären in höherem Alter völlig unbedenklich, aber in so einem Jungen Alter liegen trotzdem Welten zwischen zwei Jahren. Ich finde in so jungem Alter ist dieser Altersunterschied sehr bedenklich.

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