ja, die Eltern können das Geld zurückfordern. 1. sind Schulden Ehrensache. Das ist aber rechtlich nicht relevant. 2. Schuldverhältnisse bedürfen nicht der Schriftform. Es ist mündlich ein Vertrag zwischen den Eltern und dem Sohn zustande gekommen. Der verpflichtet zur Zurückzahlung. 3.) Selbst wenn das Geld eine Schenkung gewesen wäre, können die Eltern diese wegen "groben Undanks" des Sohnes (so heißt das wirklich) rückgängig machen und das Geld zurückfordern. Also, besser zahlen und dann habt ihr Eure Ruhe.

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