Muss sich ein Anwalt bzgl des geistigen Zustands seines betagten Mandanten absichern?
Meine schwer demente Schwiegermutter hat sich von ihrer Schwester aufstacheln lassen und beim Anwalt eine generalvollmacht zugunsten ihres 20jährigen Enkels und der besagten Schwester aufsetzen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits laut Gutachten nicht mehr geschäftsfähig. Nun verlangen die Rechtsanwälte über 5000 € von ihr für die Erstellung der generalvollmacht. Meiner Meinung nach ei Unding! Muss sich der Anwalt nicht über den Geisteszustand seiner Mandanten informieren?