Ich mag Steffen Kirchner total gerne. Hat auch einen super Podcast. https://www.steffenkirchner.de/kostenlose-inhalte/alle-folgen-podcast-motivation-erfolg.php
Steffen Kirchner ist für mich der Beste.
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Das Thema ist ziemlich komplex. Ich habe auf dieser Internetseite http://www.kanzleiwilli.de/news/kriterien-scheinselbststaendigkeit-selbststaendigkeit/ eine Vielzahl von Kriterien gefunden, die darüber entscheiden, ob es sich um Scheinselbständigkeit handelt oder nicht. Der Anwalt schreibt darunter jedoch "Weitere Kriterien sind je nach Fall denkbar."
Sehr komplex also und ich glaube man sollte sich von Steuerberater und/oder Anwalt auf alle Fälle Rat einholen, um sicherzugehen.
Ich wäre da vorsichtig. Die absichtliche Nennung eines falschen Fahrers im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt mehr. Lies mal hier nach: http://www.kanzleiwilli.de/news/bewusste-benennung-eines-falschen-fahrers-im-ordnungswidrigkeitenverfahren/
Ich wäre da vorsichtig. Die absichtliche Benennung einen falschen Fahrers in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Lies mal hier nach: http://www.kanzleiwilli.de/news/bewusste-benennung-eines-falschen-fahrers-im-ordnungswidrigkeitenverfahren/
Hier http://www.kanzleiwilli.de/news/bewusste-benennung-eines-falschen-fahrers-im-ordnungswidrigkeitenverfahren/ steht klar, dass die bewusste Benennung eines falschen Fahrers im OWi-Verfahren eine Straftat ist. Würde das nicht machen.
Ich wäre da vorsichtig. Ich habe gelesen, dass die Angabe eines falschen Fahrers im Ordnungswidrigkeitenverfahren kein Kavaliersdelikt (mehr?) ist, sondern eine Straftat.
Siehe den Artikel hier auf dieser Anwaltswebseite mit entsprechendem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart: http://www.kanzleiwilli.de/news/bewusste-benennung-eines-falschen-fahrers-im-ordnungswidrigkeitenverfahren/
In diesem Artikel gibt es ein paar konkrete Beispiele dazu: http://www.kanzleiwilli.de/news/urteile-zur-groben-fahrlaessigkeit-grobe-fahrlaessigkeit-verneint/
Hier gibt es ein paar nützliche Infos zu Unterhalt und einen Link zur Düsseldorfer Tabelle: http://www.kanzleiwilli.de/wissenswertes/unterhalt-1-januar-2013-duesseldorfer-tabelle/
Bis 20 km/h zu schnell geht es sich mit 35 Euro aus ;-) Hier gibt es eine Bußgeldtabelle http://www.kanzleiwilli.de/wissenswertes/zu-schnell-gefahren/
Ohje. Da ist der Schein erstmal weg. Hier gibt es auch die aktuelle Bußgeldtabelle: http://www.kanzleiwilli.de/wissenswertes/zu-schnell-gefahren/